INFORMATION DES WBV VOM 21.01.2022 |
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Impfungen mit Johnson & Johnson Die neue Coronaschutzverordnung hat die Einstufung der Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, geändert. Die Impfung mit Johnson&Johnson wird jetzt wie jede andere Erstimpfung betrachtet. Um den Status "vollständig geimpft" zu bekommen, ist nun auch bei einer Impfung mit Johnson&Johnson ebenfalls eine zweite Impfung notwendig. Diese Änderung bedeutet, dass Personen, die ausschließlich eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson erhalten haben, ab sofort nicht mehr an einem Spiel teilnehmen können. Dies gilt für Spieler, Trainer, Schiedsrichter sowie das Kampfgericht und alle weiteren Mannschaftsbegleiter, sofern sie sich im Mannschaftsbankbereich aufhalten. Um die Folgen durch die unangekündigte Änderung für den Spielbetrieb etwas zu mildern, gilt die nachfolgende Übergangsregelung:
Grundsätzlich kann eine Person mit nur einer Johnson&Johnson Impfung und einem zusätzlichen negativen Testnachweis (Bürgertest) teilnehmen, wenn er - eine zweite Impfung mit einem beliebigen weiteren Impfstoff erhalten hat oder - 1 Impfung hat und zusätzlich genesen ist In diesen beiden Fällen ist 2Gplus erfüllt, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden können. Lothar Drewniok Vizepräsident für Spielbetrieb und Sportorganisation |