WAS IST/WAR WANN ERLAUBT?

Hinweis: Bei vollständiger Impfung oder Genesung ist kein Negativtestnachweis erforderlich!!!

Inzidenz-
stufe 3


Im Krs. ME ab:
31.05.21
bis:
10.06.21
maximal 18 Jahre alt19 Jahre alt oder älter
Bei gemeinsamer Sportausübung (Ausbildung, Training, Wettkampf):
Kontaktsport in einer Gruppe von max. 25 Personen zuzüglich mit bis zu zwei Übungsleitern oder Aufsichtspersonen ist im Freien zugelassen.
Bei gemeinsamer Sportausübung (Ausbildung, Training, Wettkampf):
ausschließlich kontaktloser Sport in einer Gruppe von max. 25 Personen mit bis zu zwei Übungsleitern oder Aufsichtspersonen ist im Freien zugelassen, wobei untereinander ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten ist.
Ein Negativtestnachweis ist dabei nicht erforderlich.

Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Handflächen-Desinfektion zu Beginn, Führen einer geeigneten Anwesenheitsliste zur möglichen Nachverfolgung, Foto der Liste am Ende an die SGL-Geschäftsstelle) soll gewährleistet sein.

Als Freiflächen für ein Basketballtraining kommen in Frage:
  • die beiden Spielfelder (mit Tartanbodenbelag) an der Feuerwache
  • das Spielfeld (mit Tartanbodenbelag) im Freizeitpark, derzeit nur mit einem Korb
  • die zwei Basketballkörbe auf dem Schulhof der Kopernikus-Realschule (nach 16:30 Uhr), allerdings mit Asphaltboden
Eine Reservierung dieser Plätze ist allerdings nicht möglich!
 
Inzidenz-
stufe 2


Im Krs. ME ab:
11.06.21
bis:
13.06.21
wieder ab:
16.08.21
Alles wie bei der Inzidenzstufe 3
Zusätzlich:
Kontaktsport im Freien mit bie zu 25 Personen, negativem Testnachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit.
Kontaktsport in geschlossenen Räumen mit bis zu 12 Personen, negativem Testnachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit.
 
Inzidenz-
stufe 1


Im Krs. ME ab:
14.06.21
bis:
08.07.21
wieder ab:
27.07.21
bis:
15.08.21
Alles wie bei der Inzidenzstufe 2
Zusätzlich:
Kontaktsport im Freien mit bie zu 100 Personen, negativem Testnachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit.
Kontaktsport in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Personen, negativem Testnachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit.

Wenn für das gesamte Land NRW die Inzidenzstufe 1 gilt, sind die Negativtestnachweise verzichtbar!

Ab dem 1. September 2021 sind Sportveranstaltungen ohne feste Begrenzung der Zahl der Teilnehmer und Zuchauer mit Negativtestnachweis und genehmigtem Hygienekonzept zugelassen.
 
Inzidenz-
stufe 0


Im Krs. ME ab:
09.07.21
bis:
26.07.21
Keine Einschränkungen!

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